
Minijob-Regelung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € monatlich. Gleichzeitig erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde.
Damit können Minijobber ab 2027 bei Zahlung des Mindestlohns weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Für Arbeitgeber und Bewerber bedeutet das: Die Verdienstgrenze für Minijobs wird an den steigenden Mindestlohn angepasst. Wer einen Minijob sucht oder anbietet, sollte die neue Grenze bei der Planung von Arbeitszeit und Vergütung berücksichtigen.

